Beratung für Ihr Unternehmen
Haben Sie das Gefühl, dass in Ihrem Unternehmen nicht alles so läuft, wie Sie es erwarten?
Erfahren Sie, wie Sie eine geförderte Beratung erhalten, die aktuelle Probleme in Ihrem Unternehmen aufzeigt und Lösungen erarbeitet.

Für Ihr Unternehmen wollen Sie
klare Strukturen und Prozesse
keine Engpässe
überflüssige Kosten vermeiden
Beratung mit staatlichem Zuschuss?
Das erste Gespräch ist auf jeden Fall kostenlos.
Kennen Sie das?

Ihr Unternehmen läuft, aber Sie wissen (oder vermuten), dass etwas nicht so ist, wie es sein sollte. Vielleicht haben Sie Ihre Mitarbeiter darauf hingewiesen, dass hier und dort Probleme auftreten, bzw. etwas zu verbessern ist. Schlechter ist, wenn Sie vermehrt Beschwerden von Kunden erhalten, die auf Abläufe im Unternehmen zurückzuführen sind.
Hat sich im Umfeld etwas verändert, neue Konkurrenz, Kundenstruktur, Einkaufsmöglichkeiten, etc.? Es kommt vor, dass aus dem Unternehmen heraus manche Dinge nicht erkannt werden, und es nicht klar wird, warum auf einmal Schwierigkeiten vorhanden sind.
Hier hilft der Blick von außen, eine Beratung, die gezielt nach Verbesserungsmöglichkeiten sucht.
Hierbei kann ich Sie unterstützen, indem wir gezielt die Problemfelder herausfinden und Lösungsmöglichkeiten erarbeiten. Häufig ergeben sich bei dieser Betrachtung auch noch Hinweise auf eine Anpassung oder Erweiterung Ihres Geschäftsmodells, was dann auch den Fortbestand Ihres Unternehmens zu sichern hilft.
Am Anfang steht ein kostenloses Beratungsgespräch, in dem Sie mir Ihre Idee vorstellen und ich Ihnen sage, wie ich Sie dabei unterstützen kann, dieses Ziel zu erreichen.
Was haben Sie von der Beratung?

Als Ergebnis der Beratung erhalten Sie einen Handlungsplan mit konkreten Schritten, was zu tun ist, um die erkannten Schwachstellen / Probleme zu beseitigen.
Dieser Plan ist nach Prioritäten abgestuft. Es soll das zuerst bearbeitet werden, was am meisten hemmt oder auch den größten wirtschaftlichen Erfolg hat.
Es gibt eine Abschätzung zum Aufwand und wer es bearbeiten soll. Soweit erkennbar, werden eingesparte Aufwände oder reduzierte Kosten angegeben.
Der Handlungsplan folgt der Erfahrung, dass meistens die Maßnahmen erfolgreich umgesetzt werden, die klar beschrieben sind, einen Termin und eine verantwortliche Person zugewiesen bekommen haben.
Sie als Unternehmer haben damit einen Fahrplan, bis wann etwas erledigt sein soll und welches Ziel Sie damit erreichen. Damit wird Ihr Ziel unterstützt, dass Sie mit Ihrer Firma erfolgreich und effizient für Ihre Kunden arbeiten.
Sie möchten eine kompetente Beratung erhalten,
die individuell auf Ihre Situation abgestimmt ist?

Was der Inhalt der Beratung sein wird, ergibt sich i.d.R. aus dem kostenlosen Erstgespräch. Ausgehend davon erhalten Sie ein Angebot, in dem die Leistungen genau definiert sind und der Aufwand sowie die Ziele dieser Beratung aufgelistet sind.
Der genannte Aufwand und die Termine und Verantwortlichkeiten berücksichtigt Ihre unternehmensinternen Kapazitäten. Somit zeigt der Plan realistisch auf, welche Probleme Sie bis wann abgestellt haben.
Die vorherige Abstimmung zielt darauf ab, Prioritäten festzulegen und die Punkte, die schnell umzusetzen sind, an erste Stelle zu setzen. Die Erreichung dieser ersten Ziele motiviert alle Beteiligten, mit den noch ausstehenden Aufgaben weiter zu machen.
Sofern erforderlich, wird angegeben, wo Sie investieren oder ob Prozesse verändert werden müssen.
Einen Teil des Aufwands für die Beratung können Sie als Zuschuss zurückerhalten.
Für das Programm Förderung unternehmerischen Know-hows bin ich als Berater beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zugelassen.
Über die Details kann ich Sie gerne im ersten kostenlosen Beratungsgespräch informieren.
Lassen Sie uns miteinander reden

Als Unternehmer arbeiten Sie an Ihrem Unternehmen, damit sichergestellt ist, dass Sie erfolgreich für Ihre Kunden arbeiten. Dazu gehört, dass alle im Unternehmen effizient ihre Leistung erbringen können und auch Freude an ihrer Arbeit haben.
Lassen Sie uns gemeinsam sehen, an welchen Stellen etwas verbessert werden kann.
Die Beratung ist das Richtige für Sie,
wenn Sie Unterstützung erhalten wollen, um Probleme oder Hemmnisse im Unternehmensablauf zu beseitigen.
wenn Sie wissen, wie Ihr Unternehmen bestehen und wachsen kann.
wenn Sie einen unabhängigen Blick von außen erhalten wollen, um zu sehen, was schon gut und sinnvoll umgesetzt wurde und was kurzfristig noch zu tun ist.

FAQ – Unternehmensberatung

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Brauche ich externe Unterstützung?
Sie müssen bereit sein, sich helfen zu lassen.
Manche Unternehmer denken, Hilfe in Anspruch zu nehmen, ist ein Zeichen von Schwäche. Diese Unternehmer werden sehr wahrscheinlich noch größere Schwierigkeiten bekommen oder es wird länger dauern, bis ihr Unternehmen wieder auf Kurs ist, wenn sie denn überhaupt die problematische Situation überstehen.
Wenn Hilfe angeboten wird, ist es Ihr gutes Recht, diese in Anspruch zu nehmen. Niemand kann (und muss) alles wissen. Als Externe haben Unternehmensberater einen ungetrübten Blick von außen, und können, zusammen mit der Unternehmensleitung, oft schneller sehen, an welchen Stellen Handlungsbedarf besteht.
Wichtig ist, dass Sie alles, was mit der Existenz und dem Fortbestand Ihres Unternehmens zu tun hat, kritisch hinterfragen und ggf. anpassen. Dazu gehören u.a. Ihre Strategie, Ihr Angebotsportfolio, Ihre Kundenstruktur, Ihre Absatzkanäle, etc.
Wenn diese Beratung (Förderung unternehmerischen Know-hows) abgeschlossen ist, wissen Sie, an welchen Stellen Sie zuerst an Ihrem Unternehmen arbeiten müssen, um weiter am Markt bestehen zu können und Ihre Position im Markt zu verbessern. Und genau das ist Ihre Hauptaufgabe als Unternehmer: AN Ihrem Unternehmen zu arbeiten.
Mit der Beratung erhalten Sie den Blick von außen. Es hilft, wenn das Unternehmen ohne die ‚betriebliche Brille‘ betrachtet wird. Probleme, Behinderungen im Ablauf, etc. werden schneller erkannt. Dazu gehört auch, dass nicht jeder Betrieb über alles erforderliche Fachwissen verfügen kann. Die Beratung bringt den unbefangenen Blick von außen und kann dann zusammen mit allen Beteiligten eine Lösung für Probleme, Engpässe oder was sonst noch erkannt wird, erarbeiten.
Ein externer Berater geht objektiv an die Aufgabe und erarbeitet Vorschläge, an welchen Stellen Verbesserungen dem Unternehmen helfen. Der Fokus ist dabei breit und geht z.B. von Einsatz und Kenntnissen der Mitarbeiter bis zu den Prozessen in einzelnen Unternehmensbereichen.
Eine externe Beratung kann helfen, vorhandene Ideen zu kanalisieren und umzusetzen, Informationen und Daten zu beschaffen, was oft im betrieblichen Alltag liegen bleibt, Abläufe effizienter zu gestalten, damit mehr Zeit für Kunden bleibt. Vorhandene Engpässe und Probleme werden oft nicht erkannt oder auch hingenommen, dabei ist es oft einfach, dies zu lösen.
Wenn Sie vorübergehend bestimmte Fachkenntnisse benötigen, dem Personal neue Abläufe aufgezeigt werden sollen, Informationen oder Kontakte benötigt werden, die ihr Unternehmen erfolgreicher machen, ist eine externe Beratung ein sehr guter Ansatzpunkt.
Wie läuft die Beratung ab?
In einem ersten Gespräch werden die akuten Problemfelder ermittelt. Es geht darum, an den richtigen Stellschrauben zu drehen. Diese sind häufig Liquiditätssicherung, Umsatzsteigerung, Lösungen für Auftragsrückgänge, Kostenreduzierungen, Erschließen neuer Märkte und Kunden, Digitalisierung des Angebots, effizientes Marketing.
Wichtig ist hier, die Prioritäten zu setzen, also was am schnellsten Erfolg bringt. Es wird ein Maßnahmenplan erstellt, in dem steht, wer was bis wann macht. Dieser Plan ist wichtig, um den Überblich zu behalten und Termine zu verfolgen.
Eine Beratung ist immer individuell, der Inhalt und Ablauf hängt von der aktuellen Situation in Ihrem Unternehmen ab. Daten und Informationen müssen diskret behandelt werden, Sie allein entscheiden, wer was wann bekommt.
Externe Beratung wird gefördert, stimmt das?
Das ist richtig. Bei bestehenden Unternehmen gelten die Richtlinien des BAFA, die für alle Unternehmen in Deutschland gültig sind. Hier werden die Unternehmen in drei Gruppen eingeteilt:
- Jungunternehmen (bis zu 2 Jahre)
- Bestandsunternehmen (ab dem dritten Jahr)
- Unternehmen in Schwierigkeiten (unabhängig vom Alter)
Nicht antragsberechtigt sind Angehörige der Freien Berufe und Unternehmen, die schulend und/oder beratend tätig sind.
Bei Unternehmen, die in Gründung sind oder gegründet werden sollen gibt es im jeweiligen Bundesland Zuschüsse oder auch kostenfreie Beratung.
Wo gibt es offizielle Informationen zu dieser Förderung?
Die genauen und jeweils aktuell gültigen Regelungen finden Sie auf der Internetseite des BAFA. (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Eschborn). Dort sind alle Anforderungen des BAFA detailliert aufgelistet.
Wie bekomme ich eine Förderung ab und wie lange dauert die Beantragung?
Um die Förderung zu erhalten, muss zuerst ein Antrag gestellt werden. Dies erfolgt online auf der Website des BAFA unter Antrag auf Förderung einer Unternehmensberatung.
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Antrag online gestellt und wird i.d.R. innerhalb von zwei Wochen genehmigt. Bei dem Ausfüllen des Antrags bin ich Ihnen gerne behilflich. Die Beratung kann beginnen, sobald die Genehmigung erteilt wurde. Für die Durchführung stehen fünf Monate Zeit zur Verfügung. Zum Ende muss ein Abschlussbericht und eine Erklärung auf die Seite des BAFA hochgeladen werden, das war es dann auch schon.
Wer kann die Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind alle Unternehmen, die ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen. Zusätzlich müssen Unternehmen in Schwierigkeiten die Voraussetzungen im Sinne von Nummer 20 Buchstabe a oder Nummer 20 Buchstabe b der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (2014/249/01) in der jeweils geltenden Fassung erfüllen.
KMU, die einen Antrag stellen, müssen lt. Fördermittel-Richtlinie Bedingungen erfüllen:
- Rechtlich selbständig und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe tätig sein
- den Sitz und Geschäftsbetrieb oder eine Zweigniederlassung in der Bundesrepublik Deutschland haben
- weniger als 250 Personen beschäftigen
- einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro erwirtschaften.
Partnerunternehmen und verbundene Unternehmen werden zusammengezählt. Neu gegründete Unternehmen können die Angaben nach Treu und Glauben schätzen.
- Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind. Als Gründungsdatum zählt bei gewerblich Tätigen der Tag der Gewerbeanmeldung bzw. des Handelsregisterauszugs, bei Freiberuflern die Anmeldung beim Finanzamt)
- Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung.
- Die Unternehmen müssen ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen.
Nicht antragsberechtigt sind unabhängig vom Beratungsbedarf:
- Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens-, Wirtschaftsberatung, Wirtschafts- oder Buchprüfung oder Steuerberatung bzw. als Rechtsanwalt, Notar, Insolvenzverwalter oder in ähnlicher Weise beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden wollen.
- Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens erfüllen.
- Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetriebe stehen.
- Gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen.
Wer kann die Förderung beantragen?
Vor der Antragstellung müssen Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten ein kostenloses Informationsgespräch mit einem sog. regionalen Ansprechpartner über die Zuwendungsvoraussetzungen führen. Bestandsunternehmen ist es freigestellt, ein Informationsgespräch in Anspruch zu nehmen. Die Auswahl des regionalen Ansprechpartners ist den jeweiligen Unternehmen überlassen. Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen regionalen Ansprechpartner (auch Leitstelle genannt) in Ihrer Region kann ich Ihnen gerne mitteilen.
Dabei ist zu beachten, dass zwischen dem Gespräch und Antragstellung nicht mehr als drei Monate liegen dürfen.
De Antrag selbst erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA. Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist das beratene Unternehmen.
Die gewählte Leitstelle sowie das BAFA prüfen vorab die formalen Fördervoraussetzungen sowie das Vorliegen der notwendigen Beratereigenschaft der TKUB. Anschließend werden Sie informiert über das Ergebnis die Bedingungen der Förderungen sowie die Vorlagefristen für den Verwendungsnachweis.
Erst nach Erhalt dieser „unverbindlichen Inaussichtstellung“ der Förderung kann mit der Beratung begonnen werden, vorher ist keine Beratung möglich. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Als Beginn der Beratung zählt auch der Abschluss eines Vertrages über die zu erbringende Maßnahme. Dieser Vertrag wird dementsprechend erst abgeschlossen, wenn die Zustimmung vorliegt.
Nachdem die Beratung abgeschlossen ist, müssen entsprechende Nachweise online vorgelegt werden. Die Details lt. BAFA sind:
- Ausgefülltes und vom Antragstellenden eigenhändig unterschriebenes Verwendungsnachweisformular
- Vom Antragstellenden ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur EU-KMU und EU-KMU und De-minimis Erklärung
- Das Bestätigungsschreiben des regionalen Ansprechpartners über die Führung des Informationsgesprächs (nur bei Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten)
- Beratungsbericht
- Rechnung des Beratungsunternehmens
- Kontoauszug des Antragstellenden über die Zahlung des Honorars
Die Leitstelle führt dann die erforderlichen Prüfungen durch und spricht eine Empfehlung aus. Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgen dabei über das BAFA.
Was wird gefördert?
Gefördert nach den Vorgaben des BAFA werden „Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.“
Zusätzlich gibt es spezielle Beratungen. Dabei geht es um Unternehmen, die
- von Frauen geführt werden.
- von Migrantinnen oder Migranten geführt werden.
- von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden.
- zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund beitragen.
- zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung beitragen.
- zur Fachkräftegewinnung und -sicherung beitragen.
- zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen.
- zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit beitragen.
- zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.
Bestandsunternehmen dürfen pro Beratungsschwerpunkt nicht mehr als fünf Tage in Anspruch nehmen. Die Beratungstage müssen nicht aufeinanderfolgen. Die Berichterstellung sowie die Reisezeiten können außerhalb dieses Zeitrahmens liegen. Für Jungunternehmen oder Unternehmen in Schwierigkeiten gilt diese Begrenzung nicht. Hier kann die Maßnahme über den gesamten Förderzeitraum (maximal 6 Monate) durchgeführt und abgerechnet werden.
Die jeweilige Fördermaßnahme muss als Einzelberatung durchgeführt werden, Seminare oder Workshops werden nicht berücksichtigt. Die Beratungsleistung muss vom Berater in einem schriftlichen Beratungsbericht dokumentiert und sowohl von Ihnen als auch von Ihrem Berater abgezeichnet werden.
Wie hoch ist die Förderung, welche Grenzen gibt es?
Hier gilt auch die schon erwähnte Aufteilung, wodurch sich die Förderhöhe unterscheidet. In den alten Bundesländern ist der Zuschuss wie nachstehend aufgelistet geregelt:
Unternehmensart | Bemessungs grundlage | Fördersatz | maximaler Zuschuss |
Junge Unternehmen nicht länger als 2 Jahre am Markt | 4.000 Euro | 50% | 2.000 Euro |
Bestandsunternehmen ab dem dritten Jahr nach Gründung | 3.000 Euro | 50% | 1.500 Euro |
Unternehmen in Schwierigkeiten | 3.000 Euro | 90% | 2.700 Euro |
Wer darf die Beratungen durchführen?
Die Beratung durchführen, um auch den Zuschuss zu erhalten, dürfen nur Berater, die vom BAFA hierfür zugelassen sind. Dazu müssen die Berater eine Reihe von Kriterien erfüllen, Kenntnisse und Qualitätsansprüche nachweisen. Dies wird vom BAFA vor der Zulassung genau geprüft.
Die TK Unternehmensberatung ist seit 2016 beim BAFA unter der Unternehmensnummer 140227 registriert.
Warum soll die TKUB beraten?
Sie erhalten eine unabhängige, kompetente Beratung auf Grund meiner langjährigen Erfahrung in unterschiedlichen Branchen und Größenordnungen.
Ziel ist, das in Ihrem Unternehmen das unternehmerische Know-how weiterentwickelt wird. So profitieren Sie und Ihr Unternehmen langfristig von der Beratung.
Sehr gerne arbeite ich mit Unternehmerpersönlichkeiten zusammen, die an Ihrem Unternehmen arbeiten wollen und bereit sind, immer wieder zu lernen.
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